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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen seitens Sven Schiller für die Erbringung von Dienstleistungen

Gegenstand dieser Bedingungen

Diese Bedingungen beziehen sich auf sämtliche Vertragsgegenstände, die jetzt und in Zukunft von Sven Schiller für den Kunden im Verkehr zwischen Unternehmen erbracht werden, insbesondere für erbrachte Dienstleistungen, wobei sonstige Kosten sich ausschließlich aus den

Verträgen bzw. den Individualverträgen ergeben.

1. Angebote

1.1. Angebote von Sven Schiller sind bis sechs Wochen nach Angebotsdatum gültig und erlöschen automatisch nach Ablauf dieser Frist,

       sofern sie nicht von dem Kunden schriftlich angenommen werden. Sollte im Angebot eine Bindungsfrist angegeben sein, so gilt diese.

1.2. Angebotsunterlagen (Leistungsbeschreibungen, Musterunterlagen u. ä.) bleiben Eigentum von Sven Schiller und dürfen ohne Zustimmung

       von Sven Schiller weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, der Kunde hat für die Erstellung dieser Unterlagen             eine Vergütung entrichtet.

2. Vertragsabschluss

2.1. Zum Vertragsabschluss kommt es durch Annahme des Angebotes von Sven Schiller durch den Kunden.

       Bei Dienstleistungen kann der Vertragsschluss alternativ auch durch Erbringung der Leistung durch Sven Schiller und Annahme der Leistung             durch den Kunden erfolgen, soweit die Parteien im Vorfeld nicht einen Vertragsschluss mittels der Unterzeichnung des Vertrages bzw. des                 Individualvertrages herbeigeführt haben.

2.2. Bezüglich der werbenden Darstellungen handelt es sich, im Gegensatz zu den Leistungsbeschreibungen in den Vertragsdokumenten,

       lediglich um unverbindliche Aussagen. Leistungsbeschreibungen gelten nur dann als vereinbart oder garantiert, wenn die Vereinbarung oder           Garantie seitens Sven Schiller ausdrücklich im Hinblick auf diese Merkmale oder diese Eigenschaften schriftlich erfolgt ist.

2.3. Eine Verpflichtung von Sven Schiller zur Abbildung von Geschäftsprozessen vormaliger, beim Kunden eingesetzter Geschäftsprozesse bedarf           im Einzelnen der schriftlichen Vereinbarung.

       Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus den Verträgen bzw. der Individualverträge in Verbindung mit der von Sven Schiller                           überreichten, detaillierten Leistungsbeschreibung.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Alle im Angebot bzw. im Vertrag enthaltenen Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen zum Lieferzeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer.

3.2. In der Regel wird Sven Schiller ein Zeithonorar vereinbaren. Sven Schiller ist berechtigt seine Leistungen wöchentlich oder nach längeren                   Zeitabschnitten abzurechnen.

       Der Vergütungsanspruch von Sven Schiller ist nicht davon abhängig, dass der Kunde sich ein bestimmtes Ergebnis wünscht und dieses noch             nicht vorliegt oder mit dem Ergebnis (insbesondere der Beratungsleistung) von Sven Schiller nicht zufrieden ist.

3.3. Alle Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse an Sven Schiller zu zahlen. Skontoziehung ist unzulässig.

3.3. Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen zulässig.

3.4. Zahlt der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig, ist Sven Schiller berechtigt, auf die offene Geldschuld des Kunden Zinsen

  • in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr bei gewerblichen Kunden und

  • in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr bei Verbrauchern  

       ab Verzug gemäß 3.2 zu berechnen. Einer Mahnung bedarf es bei gewerblichen Kunden nicht.

4. Leistungsfristen, Verzug, Unmöglichkeit

4.1. Leistungstermine oder -fristen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Sven Schiller schriftlich bestätigt worden sind und stehen unter

       dem Vorbehalt der rechtzeitigen Erbringung der Mitwirkungspflichten seitens des Kunden.

       Diese Fristen beginnen frühestens mit dem Abschluss des Vertrag und sind neu zu vereinbaren, wenn später Vertragsänderungen eintreten.

       Die Einhaltung von verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen durch Sven Schiller setzt stets voraus, dass der Kunde seinen vertraglichen             Verpflichtungen, insbesondere zur rechtzeitigen Dienstleistungsvorbereitung und zur Zahlung, sowie seinen Mitwirkungspflichten rechtzeitig             und vollständig nachkommt. Ansonsten verlängern sich vereinbarte Fristen und verschieben sich Termine automatisch zumindest um den der           Verzögerung entsprechenden Zeitraum. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde nachträglich Anforderungen an die                                   Projektorganisation oder die Dienstleistungen durch Sven Schiller stellt, die nicht bereits im Vorfeld schriftlich vereinbart worden sind.

      Angaben zum voraussichtlichen, geplanten Leistungszeitraum und beabsichtigten Terminen sind immer unverbindlich. Sie begründen keine              Ansprüche des Kunden.

5. Der Natur des Dienstleistungsvertrages entspricht es, dass Sven Schiller keinen Erfolg schuldet. Beschreibungen der zu erbringenden Leistung          und / oder des Projekts, welches durch Sven Schiller beratend begleitet wird, dienen nur der Darstellung des Auftrages.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1. Sollte es bei der Nutzung der Dienstleistungen zu Störungen kommen, so wird der Kunde Sven Schiller von diesen Störungen unverzüglich in           Kenntnis setzen.

6.2. Der Kunde wird Sven Schiller in angemessenem Umfang bei der Erfüllung der Leistungen auf eigene Kosten unterstützen.

       Bei den Mitwirkungspflichten des Kunden handelt es sich um echte Pflichten des Kunden.

       Er wird auf Anforderung durch Sven Schiller oder soweit für Sven Schiller erkennbar erforderlich insbesondere

   •  während der Vertragslaufzeit schriftlich einen Verantwortlichen benennen, der alle für die Zwecke der Durchführung dieser Vereinbarung

       erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt;

   •  auf Verlangen von Sven Schiller dafür Sorge tragen, dass die Verantwortlichen Schulungen in der Anwendung der gepflegten Verfahrens-                   und  Arbeitsanweisung nachweist. Mangelmeldungen haben nur durch den Verantwortlichen oder in seiner Abwesenheit durch seinen                       Vertreter zu erfolgen;

   •  Mängel unverzüglich nach Entdeckung melden.

   •  bei Mangelmeldungen die aufgetretenen Symptome detailliert beobachten und Sven Schiller einen Mangel unter Angabe

       von für die Mangelbeseitigung zweckdienlichen Informationen, beispielsweise die detaillierte Darstellung der Abweichungen,

       Schilderung der Systemumgebung sowie ggf. simultan genutzter Applikationen und Unterlagen in Textform melden;

   •  Sven Schiller (im Rahmen seiner Möglichkeiten nach besten Kräften) bei der Suche nach der Mangelursache unterstützen und                                       (erforderlichenfalls) seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit Sven Schiller anhalten;

   •  den für die Durchführung der Leistungen von Sven Schiller beauftragten Mitarbeitern Zugang zu den Geschäftsprozessen des Kunden                       gewähren;

   •  Sven Schiller auf eigene Kosten (inkl. Verbindungskosten) einen Remote-Access (VPN-Verbindung oder Remote Desktop Sharing) zur                         Verfügung stellen. Hierbei wird Sven Schiller nach dem Stand der Technik angemessene Maßnahmen zur Verhinderung von                                           Virusinfektionen oder anderen Beeinträchtigungen durch Systeme des Kunden treffen.

7. Haftung

Die Haftung von Sven Schiller richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen:

7.1. Die Haftung von Sven Schiller ist ausgeschlossen, soweit nicht in den nachfolgenden Bestimmungen etwas Abweichendes geregelt ist.

7.2. Sven Schiller haftet jeweils im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beschränkt für Schäden

a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw.

    sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten von Sven Schiller oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie;

c) die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten Sven Schiller          oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

7.3. Soweit kein Fall gem. 7.2 vorliegt, gilt:

a) Sven Schiller haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer fahrlässigen

    Verletzung von wesentlichen Pflichten durch Sven Schiller oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche      Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung          der Kunde vertrauen darf.

b) Bei leicht fahrlässigem Verhalten haftet Sven Schiller im Übrigen nicht.

c) Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen

    Sven Schiller oder Dritter, für die Sven Schiller haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für Sven Schiller möglichen Rückgriff

    gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleister.

d) Darüber hinaus haftet Sven Schiller nicht für die Funktionsfähigkeit der Datenleitungen zu den vertragsgegenständlichen Servern, die nicht

    durch Sven Schiller zur Verfügung gestellt werden, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen,        sofern Sven Schiller für diese Leistungen nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen einzustehen hat.

e) Die verschuldensunabhängige Haftung von Sven Schiller für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel der Applikationen

    gemäß § 536 a I, Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

7.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsausschlüssen und -beschränkungen unberührt.

8. Abnahmeverfahren

Entsprechend den Vertragsvereinbarungen ist das Abnahmeverfahren nach den nachstehenden Regeln durchzuführen:

8.1. Liegt ein vertraglich detaillierter Plan zum Abnahmeverfahren vor, so wird dieser unmittelbar vor einer Inbetriebnahme,

       Nutzung bzw. Anwendung durchgeführt.

8.2. Werden im Abnahmeverfahren Fehler bzw. Unzulänglichkeiten festgestellt,

       so werden diese protokolliert und in zwei Kategorien eingeteilt:

   •  Kategorie A: Fehler, die die Nutzung verhindern

   •  Kategorie B: Unzulänglichkeiten, die eine Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen.

       Die Fehler der Kategorie B behindern die Abnahme nicht. Der Kunde hat die Abnahme unverzüglich zu erklären.

       Diese Fehler werden mit den entsprechenden Kontrollen durch Sven Schiller im Zeitraum nach Abnahmeerteilung behoben.

       Die Fehler der Kategorie A schließen die Abnahme zunächst aus, soweit diese in einer Zusammenschau ein produktives Arbeiten

       unmöglich machen. Nach Beseitigung der Fehler der Kategorie A ist die Abnahme innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen zu erteilen.

8.3. Ist das Projekt bzw. sind die einzelnen Stufen mehr als sechs Wochen im Anwendung, so gilt das Projekt bzw. Teilprojekt als abgenommen.

9. Vertragsbeendigung/Laufzeit

9.1. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden,

       erstmals jedoch drei Monate nach Vertragsabschluss unter Einhaltung der Frist von sechs Wochen.

9.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, allerdings mit der Maßgabe, dass Sven Schiller bei Nichterfüllung der                       Leistungsverpflichtung nach vorheriger Abmahnung seitens des Kunden eine angemessene Frist zur Störungsbeseitigung eingeräumt werden           muss.

9.3. Ungeachtet der vorstehenden Regelung kann Sven Schiller den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde in Verzug                   geraten ist und Sven Schiller den Kunden erfolglos unter Hinweis auf die bevorstehende Kündigung und das Entfallen der                                             Vertragsvereinbarungen abgemahnt hat.

10. Die vorstehenden Leistungen werden durch die im Vertrag bzw. des Individualvertrages vereinbarten Gebühren abgegolten.

      Die Fahrtkosten und eventuell anfallenden Spesen sowie Übernachtungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

11. Sonstige Vereinbarungen, Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

11.1. Diese Bedingungen haben Gültigkeit, soweit zwischen den Parteien anderes nicht schriftlich vereinbart ist. Auch die Abänderung der hiermit             vereinbarten Schriftform bedarf der schriftlichen Bestätigung. Bedingungen des Kunden gelten in keinem Fall.

11.2. Auf die vertraglichen Vereinbarungen der Parteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

11.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der gegenwärtigen und zukünftigen geschäftlichen Beziehung der Parteien, gleich             aus welchem Rechtsgrund, ist Potsdam, Deutschland, jedoch behält sich Sven Schiller vor, Klage am allgemein geltenden Gerichtsstand des             Kunden zu erheben.

11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit dieser                         Bedingungen im Übrigen dadurch nicht berührt. Sven Schiller und der Kunde werden in einem solchen Fall die unwirksame Bestimmung                   durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12.5. Eventuelle Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert.

         Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen seitens Sven Schiller in ihrer jeweils aktuellen Form.

Sven Schiller

Beratung I Mediation

Gerlachstrasse 33

14480 Potsdam

Deutschland

Stand 01/2024

Preisübersicht für Dienstleistungen, Lieferungen und Leistungen
 
Allgemein


Normalarbeitszeit von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage, 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, entspricht einem Tagewerk von 8 Arbeitsstunden und den Pausenzeiten.
 
Die Verrechnungssätze für Arbeitszeiten, Reisezeiten und -kosten sind den unten stehenden Verrechnungssätzen zu entnehmen. Überstunden außerhalb der Normalarbeitszeit werden durch den Kunden mit Zuschlägen vergütet. Die Zuschläge für Überstunden betragen werktags
25%, sonntags 50% und an Feiertagen 100% der unten stehenden Verrechnungssätze.
 
Lieferung und Zahlung


Alle Verrechnungssätze verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Der Kunde fordert die Dienstleistung an. Die erbrachten Dienstleistungen werden nach deren Durchführung unter Zugrundelegung der nachstehenden Verrechnungsätze in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, sich nach Beendigung der einzelnen Dienstleistungen von der Ordnungsmäßigkeit der erbrachten Leistung zu überzeugen. Etwaige Beanstandungen sind binnen 6 Arbeitstagen schriftlich anzuzeigen. Darüber hinausgehende Beanstandungen können nicht berücksichtigt
werden.

 

Die Rechnungen sind zahlbar 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug.


 

Allgemeine Verrechnungspreise

 


1.    Beratung
1.1. Interimsmanagement                       Euro nach Vereinbarung
1.2. Unternehmensberatung                   Euro 170,00 / Stunde
1.3. Organisationsberatung                    Euro 145,00 / Stunde
1.4. Projektleitung (mediativ)                  Euro 120,00 / Stunde
1.5. Projektassistenz                               Euro   95,00 / Stunde
1.6. Support Beratung                            Euro     2,50 / Minute
 
2.    Mediation
2.1. Visionsberatung                               Euro nach Vereinbarung
2.2. Individualberatung                           Euro 170,00 / Stunde
2.3. Coaching (systemisch)                    Euro 145,00 / Stunde
2.4. Mediation                                         Euro 120,00 / Stunde
2.5. Supervision                                      Euro   95,00 / Stunde
2.6. Support Mediation                           Euro     2,50 / Minute
 
3.    Fahrkostenpauschale                      Euro     0,75 / Kilometer
 
4.    Spesensätze
4.1. Tagesspesen Inland
      bei mehr als 8 Stunden                    Euro   25,00 / Kalendertag 
4.2. Tagesspesen Ausland
      bei mehr als 8 Stunden                    Euro   55,00 / Kalendertag
 
5.   Übernachtungskosten
5.1 Übernachtungspauschale
     Inland                                                Euro   95,00 / Übernachtung
5.2 Übernachtungspauschale
     Ausland                                             Euro 125,00 / Übernachtung
 
6.   Rahmenvertrag Individuelle Vereinbarungen

7.    Bankverbindung
Deutsche Bank
IBAN DE21 1007 0124 0229 6796 00
BIC DEUTDEDB101
 
Sven Schiller
Beratung I Mediation
Gerlachstrasse 33
14480 Potsdam
Deutschland


Stand 01/2024

Preise
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